Antrag der SPD-Fraktion zur Nachtabschaltung

18. Januar 2024

Bad Brückenau, den 27.09.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion beantragt, dass die Stadt Bad Brückenau die öffentliche Straßenbeleuchtung im Zeitraum 22:30–5:30 Uhr abschaltet bzw. die Stadtwerke beauftragt, eine entsprechende Schaltung einzurichten.
Ausnahmen sollen gelten für belegt sicherheitsrelevante Beleuchtung sowie bei öffentlichen Anlässen im Einzelfall.

Zu diskutieren wäre, an den Tagen Freitag, Samstag und gegebenenfalls Sonntag die Ab- schaltung in der Stadt auf 23:30 Uhr oder 0:00 Uhr zu verzögern.
Die Umsetzung soll bis zum 1. März 2024 erfolgen. Vorher soll zu einem geeigneten Zeitpunkt eine Bürgerinformation erfolgen. Bei Bedarf können die Antragsteller die Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltung gerne unterstützen.
Begründung:

  1. Die Stadt Bad Brückenau ist bereits 2014 dem Sternenpark Rhön beigetreten und hat sich dabei selbst verpflichtet, die Lichtmenge nach gewissen Regeln bedarfsorientiert zu steuern.
    Bei kontinuierlicher Beleuchtung muss die Lichtmenge zwischen 23:00 und 5:30 Uhr deutlich reduziert werden (mindestens ca. 50 %, besser 70–80 %). Ist eine Dimmung technisch nicht möglich, ist die Beleuchtung stattdessen abzuschalten; das Verkehrszeichen 394 (rote Laternenbanderole) ist anzubringen.
    Ein Dimmen der Beleuchtung um 70–80 % wäre an vielen Standorten wünschenswert, ist aber aktuell in Bad Brückenau technisch nicht möglich. Sobald die öffentliche Beleuchtung flächendeckend entsprechend aufgerüstet worden ist, soll dieser Beschluss überarbeitet werden.

  2. Die öffentliche Beleuchtung ist eine der größten Ausgabe der Stadt Bad Brückenau im Bereich der freiwilligen Leistungen. In der aktuellen Haushaltssituation wurde die Stadt von der Rechtsaufsicht mit Nachdruck aufgefordert, ihre freiwilligen Leistungen einzuschränken.
    Anstatt hier im kulturellen Bereich übermäßig zu sparen, sollte zuerst diese Maßnahme durchgeführt werden. Das Einsparpotential durch die Teilabschaltung der Beleuchtung liegt im niedrigen sechsstelligen Bereich und ist damit größer als die Gesamtausgaben für alle freiwilligen kulturellen Leistungen!

  3. Die Maßnahme ist gleichzeitig ein Beitrag zum Natur- und Gesundheitsschutz. Diesbezüglich sei auf zwei Veröffentlichungen verwiesen: das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ sowie der „Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung – Handlungsempfehlungen für Kommunen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Beide zielen explizit auf eine Reduzierung der Lichtverschmutzung zum Wohl von Mensch und Tier.
    Viele Kommunen im Sternenpark Rhön und weltweit haben gute Erfahrungen mit der Abschaltung gemacht; insbesondere ist kein Anstieg der Unfallzahlen oder der Kriminalität nachweisbar. In der näheren Umgebung wären das etwa: Schondra/Schönderling, Gersfeld, Tann (Rhön), Ebersburg u. v. a. m.

Freundliche Grüße

Florian Wildenauer, Fraktionssprecher
Dr. David Fronczek, stellv. Fraktionssprecher

Quellen: • Sternenpark im Biosphärenreservat Rhön: Handreichung für Kommunen, Stand April 2013
• Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung – Handlungsempfehlungen für Kommunen, Stand September 2020
• Protokoll der Stadtratssitzung vom 10.03.2014 (Auszug): TOP 6 Biosphärenreservat Rhön; Anerkennung von Teilen der Rhön als „Sternenpark im Biosphärenreservat Rhön“; Annahme der Beleuchtungsempfehlungen für Sternenparke

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