Zählerstand ablesen - Mehrwertsteuer sparen!

03. Dezember 2020

Wie jedes Jahr im Dezember werden die Kunden der Stadtwerke Bad Brückenau gebeten, ihre Zählerstände zu melden, damit eine Jahresabrechnung erstellt werden kann. Dieses Jahr ist es besonders wichtig, das pünktlich im Dezember zu erledigen: Dann gilt nämlich der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 16 % auf Strom & Gas und 5 % auf Wasser für den Verbrauch des gesamten Jahres, also nicht erst ab dem Datum der MWSt.-Senkung im Juli. Falls die MWSt. im Januar wieder auf 19 % erhöht wird, würde bei Ablesung im Januar dieser Satz auf die gesamte Rechnung fällig. Die Stadtwerke informieren ihre Kunden bereits per Post, per E-Mail und über das Kundenmagazin (Seite 8) .

Dazu Aufsichtsrat Dr. Fronczek: „Die Stadtwerke hätten den Verbrauch auch anteilig mit 16 % bzw. 19 % berechnen können. Die Entscheidung, den aktuellen MWSt.-Satz auf die gesamte Rechnung anzuwenden, bietet den Kunden die Möglichkeit zu sparen – bringt aber die Verpflichtung mit sich, die Zählerstände zu melden, so lange noch der reduzierte MWSt.-Satz gilt. Ich halte die Entscheidung für richtig, denn die Meldung der Zählerstände ist heute keine große Sache mehr und kann bequem per Postkarte oder online auf der Webseite der Stadtwerke selbst durchgeführt werden. So kommen je nach Verbrauch schnell 5 bis 50 EUR zusammen – ein sehr guter „Stundenlohn“ für die wenigen Minuten Aufwand. Übrigens schadet diese Art der Abrechnung den Stadtwerken und damit letzten Endes dem Brückenauer Steuerzahler nicht, denn es wird auch ans Finanzamt nur die jeweils erhobene MWSt. abgeführt. Im Gegenteil sparen die Stadtwerke durch die bisher immer sehr zuverlässige Ablesung ihrer Kunden auch Zeit und damit Geld.“

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